Vertragsgrundlage für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für Leistungen von Johann Weckmann, handelnd unter Agenex. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Agenex ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Rangfolge

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Agenex-Angebots zustande. Die Annahme kann insbesondere über das bereitgestellte Vertragsformular oder per E-Mail erklärt werden. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen im individuellen Angebot diesen AGB vor. Individuelle Abreden haben Vorrang. Zur besseren Nachweisbarkeit sollen Änderungen und Ergänzungen in Textform festgehalten werden.

3. Leistungen und Änderungen

Umfang, Ergebnis, Termine und gegebenenfalls laufende Betreuung richten sich nach dem Angebot. Agenex darf technisch gleichwertige Lösungen einsetzen, sofern dadurch die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigt wird. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vor ihrer Umsetzung in Textform abgestimmt; ein daraus entstehender Mehraufwand wird nur berechnet, wenn der Auftraggeber ihn zuvor freigegeben hat.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Agenex keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Umsatzsteigerung und keine vollständige Fehlerfreiheit fremder Programme oder Dienste.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine zuständige Person. Zugänge sollen nur mit den für den Auftrag notwendigen Rechten erteilt werden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Erkennbarer zusätzlicher Aufwand wird vorab angezeigt.

5. Vergütung und Zahlung

Preise, Abrechnungsintervalle und die umsatzsteuerliche Behandlung ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nichts anderes steht, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

6. Prüfung und Abnahme

Sofern ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart ist, erhält der Auftraggeber Gelegenheit, es anhand der vereinbarten Anforderungen zu prüfen. Wesentliche Abweichungen werden Agenex nachvollziehbar mitgeteilt und innerhalb angemessener Frist behoben. Unwesentliche Abweichungen verhindern die Abnahme nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Laufzeit und Kündigung

Projektlaufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen vertraulich. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Soweit Agenex personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Ergebnissen. Vorbestehende Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken und allgemein verwendbare Komponenten von Agenex bleiben davon unberührt; daran wird das für die vereinbarte Nutzung erforderliche einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen bleiben bestehen.

10. Haftung

Agenex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Agenex; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.